Mieter haben keine Heizpflicht

von Redaktion

Für Mieter besteht keine generelle Heizpflicht. Sie dürfen bei Abwesenheit im Winter die Heizung ausschalten. Dabei müssen sie dafür sorgen, dass keine Schäden durch Einfrieren der Rohre entstehen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Der Vermieter dagegen muss dafür Sorge tragen, dass seine Mieter die Räume beheizen können. Wenn die Wohnung über Einzelöfen oder eine Gasetagenheizung verfügt, muss er diese instand halten. Eine zentrale Heizungsanlage muss so eingestellt sein, dass zumutbare Mindesttemperaturen gesichert sind. Laut Rechtsprechung muss die Raumtemperatur zwischen 1. Oktober und 30. April des Folgejahres tagsüber bei 20 Grad liegen. Nachts darf sie nicht unter 16 Grad sinken.  dpa

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