LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Heimkosten für die Mutter

Angela H.: „Meine 85-jährige Mutter besitzt ein Haus und wir möchten anfragen, ob es finanziell günstiger für mich wäre, wenn sie mir dies noch zu Lebzeiten schenkt, als wenn sie es mir nach ihrem Tod vererbt? Ich bin ihre einzige Tochter und Alleinerbin – mein Vater ist bereits verstorben. Außerdem: Falls meine Mutter jemals in ein Pflegeheim müsste und ihre Rente hierfür nicht ausreichen wird, wäre ich dann genötigt, das Haus zu verkaufen beziehungsweise mit einem Kredit zu belasten? Als Büroangestellte in Teilzeit ist mein Verdienst nur mäßig.“

Die Steuersätze und -freibeträge sind bei Schenkungen von Eltern an die Kinder und Erbschaften die gleichen: Ihnen steht als Tochter ein Freibetrag von 400 000 Euro zu. Ist das geschenkte oder vererbte Haus mehr wert, ist der Mehrerwerb bis 75 000 Euro mit sieben Prozent, bis 300 000 mit elf Prozent

Mittwoch, 9. April 2025

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