Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und diese verspätet abgibt, muss mit Zuschlägen rechnen. Zwar werden diese nun noch nicht zwangsläufig fällig, erläutert Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck. Das Finanzamt habe hier noch einen Ermessensspielraum.
Dieser Artikel (ID: 794075) ist am 24.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).