Nutzen Arbeitnehmer ihr privates Monatsticket für dienstliche Fahrten, können sie sich den Preis der Dienstfahrten vom Arbeitgeber erstatten lassen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hin. Der Arbeitnehmer muss dafür alle beruflichen Fahrten dokumentieren und die Preise, die für e
Dieser Artikel (ID: 794084) ist am 24.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).