Eltern können Kosten für die Kinderbetreuung unter Umständen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt zwei Drittel der Ausgaben an – maximal jedoch 4000 Euro jährlich pro Kind. Dies gilt jedoch nur für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darauf macht die Bundessteuerbe
Dieser Artikel (ID: 794078) ist am 24.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).