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Kann ich das Haus verkaufen?

von Redaktion

Jörg S.: „Ich habe vor drei Jahren das Haus meiner Mutter ausbauen lassen mit dem Kredit meines Sohnes, der seitdem darin wohnt und der als Bauherr eingetragen war. Ich wohne in dem Haus seit 1989. Für die Grundschuld von 400 000 Euro diente das abbezahlte Haus. Vor zwei Jahren starb dann meine Mutter und das Erbe wurde mir zugesprochen. Nachdem das Zusammenleben leider nicht so klappt, bin ich am Überlegen, ob ich das Haus verkaufen könnte, mit Nießbrauchsrecht für mich. Die Schulden meines Sohnes könnten mit dem Verkaufserlös beglichen werden. Kann sich das Kreditinstitut oder der Sohn weigern? Oder muss ich Steuern nachzahlen, wenn es jetzt schon verkauft wird?“

Ich gehe davon aus, dass eine Alleinerbschaft vorliegt und keine Vor- und Nacherbschaft. Der Erbe kann über das Grundstück verfügen, sofern sich aus dem Grundbuch oder sonstigen schuldrechtlichen Verpflichtungen keine Beschränkungen ergeben.

Es ist nicht ganz klar, wie die Vertragsverhältnisse im Hinblick auf das/die Darlehen sind. Ob eine vorzeitige Rückführung von Darlehen möglich ist, hängt von den einzelnen Darlehensverträgen ab. Es sollte zuvor eine Abstimmung mit dem Sohn als vermutlich Ihrem Darlehensgeber und mit der Bank als Darlehensgeberin des Sohnes erfolgen, insbesondere um abzuklären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung durch die Bank verlangt werden kann. Diese kann sich aus dem Darlehensvertrag ergeben, wenn eine wirksame Vereinbarung darüber vorliegt. Ob Erbschaftsteuer nachgezahlt werden muss, hängt davon ab, wie die Sach- und Rechtslage und wie hoch der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls waren sowie die Nutzung sich vor und nach dem Erbfall dargestellt hat. Der Sachverhalt ist zu diesem Punkt nicht erschöpfend.

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