RECHT

Mithaftung bei Auffahrunfall

Wer auffährt, hat Schuld: Meist haftet wegen des Anscheinsbeweises nach einem Auffahrunfall der Hintermann allein. Doch wenn der Vordermann völlig grundlos in die Bremse steigt, kann er mithaften müssen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 13 S 69/19) des Landgerichts Saarbrücken. Der Fall, auf den der ADAC

Mittwoch, 9. April 2025

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