Wer auffährt, hat Schuld: Meist haftet wegen des Anscheinsbeweises nach einem Auffahrunfall der Hintermann allein. Doch wenn der Vordermann völlig grundlos in die Bremse steigt, kann er mithaften müssen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 13 S 69/19) des Landgerichts Saarbrücken. Der Fall, auf den der ADAC
Dieser Artikel (ID: 1047860) ist am 26.11.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).