Im Briefkasten liegt die Kündigung des alten Energieversorgers. Wenige Tage später trifft der Vertrag eines neuen Anbieters ein. Der Kunde ist verwirrt, denn er hatte den Wechsel nicht veranlasst. In solchen Fällen rät die Verbraucherzentrale: Wer mit einem Vertragswechsel nicht einverstanden ist, sollte diesen schnellstmöglich schriftlich widerrufen. Eigentlich haben Kunden dazu 14 Tage Zeit – wurden sie über ihr Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß informiert, liegt die Frist bei einem Jahr. dpa