Der Schmerz über den Tod des Ehe- oder Lebenspartners ist schon groß genug. Zu der Trauer stellt sich für den Hinterbliebenen nicht selten auch noch die Frage, wie es finanziell weitergeht. In der Regel haben Betroffene nach Angaben des Bundessozialministeriums Anspruch entweder auf eine kleine oder
Dieser Artikel (ID: 957961) ist am 03.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).