LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Zwei Erben, eine Wohnung
Alice M.: „Ich bin 80 Jahre alt, besitze eine selbst genutzte Eigentumswohnung und habe zwei Kinder, beide kinderlos und ledig. Mein Sohn hat auf seinen Pflichtteilsanspruch (notariell beglaubigt) verzichtet und lebt weit weg. Meine Tochter möchte die Wohnung im Erbfall selbst nutzen. Um mein Erbe zu regeln, möchte ich die Wohnung auf meine Tochter übertragen (mit lebenslangem Wohnrecht für mich) oder sie bereits jetzt als Mit-Eigentümerin im Grundbuch eintragen lassen. Mein Sohn würde finanziell abgefunden werden. Wozu können Sie mir raten, damit alles glatt geht?“
Ihr Sohn hat auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet. Daraus lässt sich entnehmen, dass offensichtlich die Absicht bestand, dass Ihr Sohn von Ihrem Nachlass und damit auch Ihrer Eigentumswohnung nichts bekommen soll. Um nun dieses Ziel erreichen zu können, müssten Sie Ihren Sohn durch Testament e