Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss eine Tagesordnung enthalten. Dies ist wichtig, damit sich die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vorbereiten können. Zwar könnten unter dem Punkt „Sonstiges“ während des Treffens weitere Themen besprochen werden. Doch dort gefasste Beschlüsse sind anfechtbar, erläutert der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter.
Außerdem sollten die Jahresabrechnung der WEG, der Wirtschaftsplan sowie – sofern Beschlüsse zu baulichen Maßnahmen anstehen – Kostenvoranschläge beiliegen. Fehlen wichtige Dokumente, sollten Eigentümer bei der Verwaltung nachfragen.
Eine Eigentümerversammlung muss einmal im Jahr stattfinden. In ihr stimmen die Mitglieder zum Beispiel über Veränderungen am Haus ab, sie klären Fragen zur Abrechnung oder tauschen sich bei Unstimmigkeiten aus. Der Verwalter muss die Teilnehmer mindestens zwei Wochen vorher einladen – und zwar schriftlich. Dies sei per Brief, aber auch per E-Mail, Fax und SMS möglich. dpa