LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Schenkung nur bedingt möglich

Monika P.: „Mein Vater ist vergangenes Jahr verstorben. Meine Eltern lebten in Zugewinngemeinschaft, meine Mutter hat immer gearbeitet. Sie haben ein Berliner Testament gemacht. Meine Schwester ist vor zehn Jahren gestorben, sie hinterlässt zwei Söhne. Nach dem Tode meiner Mutter gilt die gesetzliche Erbfolge. Nun möchte meine Mutter mir einen größeren Geldbetrag schenken. Sie ist ja im Moment Alleinerbin des gesamten Vermögens. Nun meine Frage: kann sie mir ohne Weiteres einen bestimmten Betrag schenken? Die Hälfte des gemeinsamen Vermögens gehört ja ihr. Kann sie nach wie vor frei darüber verfügen?“
Über sein Vermögen kann jeder verfügen, wie er will. Er kann sein Vermögen auch verschenken. Diese „Verfügungsfreiheit“ ist für den überlebenden Ehegatten eingeschränkt, wenn beide Ehegatten durch ein sogenanntes Berliner Testament eine nahestehende Person als Schlusserben eingesetzt haben. Ihre Ang