Mieter müssen nicht unbedingt ausziehen, wenn der eigentliche Grund für die Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters entfallen ist. Verfolgt der Eigentümer die Kündigung dennoch weiter, handelt er nach Ansicht des Landgerichts Berlin rechtsmissbräuchlich (Az.: 67 S 9/18). Das berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Berlin. In dem verhandelten Fall hatte die Eigentümerin ihren Mietern gekündigt, weil sie aus beruflichen Gründen nach Berlin ziehen wollte. Sie hatte in der Stadt einen Job als Stuntfrau angenommen. Allerdings erlitt sie kurz vor ihrem Umzug einen Arbeitsunfall, wodurch sie fast zwei Jahre dauerhaft krankgeschrieben war. Ihre berufliche Zukunft war zudem eine Zeit lang ungewiss. Mit ihrer Räumungsklage scheiterte die Eigentümerin. Denn aus Sicht des Gerichts war der Kündigungsgrund – zumindest für unabsehbare Zeit – entfallen. Zudem war sie krankheitsbedingt zunächst zu ihrer Mutter gezogen. Damit sei der Eigenbedarf nicht mehr hinreichend begründet. dpa