Lichthupen fast nie erlaubt

Jeder Autofahrer kennt das: Mit der Lichthupe an einer unübersichtlichen Kreuzung oder beim Einfädeln auf der Autobahn will man dem anderen signalisieren: „Ich lasse dich vor“. Verboten ist dieser Gebrauch der Lichthupe trotzdem, informiert der ADAC. Das gilt auch für das Warnen Entgegenkommender vo

Mittwoch, 9. April 2025
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