Mieter haben keine Heizpflicht

Für Mieter besteht keine generelle Heizpflicht. Sie dürfen bei Abwesenheit im Winter die Heizung ausschalten. Dabei müssen sie dafür sorgen, dass keine Schäden durch Einfrieren der Rohre entstehen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Der Vermieter dagegen muss dafür Sorge tragen, da

Mittwoch, 9. April 2025

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