Für Mieter besteht keine generelle Heizpflicht. Sie dürfen bei Abwesenheit im Winter die Heizung ausschalten. Dabei müssen sie dafür sorgen, dass keine Schäden durch Einfrieren der Rohre entstehen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Der Vermieter dagegen muss dafür Sorge tragen, da
Dieser Artikel (ID: 815948) ist am 09.10.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).