Steuern I

Fiskus wird ab 2019 strenger

von Redaktion

Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und diese verspätet abgibt, muss mit Zuschlägen rechnen. Zwar werden diese nun noch nicht zwangsläufig fällig, erläutert Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck. Das Finanzamt habe hier noch einen Ermessensspielraum. Allerdings werde dieser enger, da ab 2019 auch bei den Verspätungszuschlägen das Steuer-Modernisierungsgesetz greift. Wer also schon mal seine Dokumente zu spät eingereicht hat und im nächsten Jahr erneut die Abgabe hinauszögert, müsse dann Zuschläge in Kauf nehmen. Und auch schon jetzt gilt: Wer vom Finanzamt schriftlich dazu aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben, müsse die in dem Brief festgesetzte neue Frist einhalten.

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