Steuern III

Dienstfahrten auf Privat-Ticket

von Redaktion

Nutzen Arbeitnehmer ihr privates Monatsticket für dienstliche Fahrten, können sie sich den Preis der Dienstfahrten vom Arbeitgeber erstatten lassen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hin. Der Arbeitnehmer muss dafür alle beruflichen Fahrten dokumentieren und die Preise, die für entsprechende Einzeltickets angefallen wären. Insgesamt darf der Arbeitgeber aber maximal die Kosten steuerfrei erstatten, die für den Kauf des Monatstickets angefallen sind. „Arbeitnehmer, die ihr privates Monatsticket für berufliche Fahrten einsetzen, sollten ihren Arbeitgeber ansprechen und nachfragen, ob die steuerfreie Erstattung nach diesem Verfahren möglich ist, denn beide können profitieren“, empfiehlt Erich Nöll vom Bundesverband.

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