Airbnb entstand vor ziemlich genau zehn Jahren aus einer spontanen Idee der Firmengründer: Weil sie sich ihr Apartment in San Francisco nicht leisten konnten, stellten sie drei Luftmatratzen ins Wohnzimmer und vermieteten diese an Besucher der Stadt. Im Preis inbegriffen war ein kleines Frühstück. So ergab sich der Name „Air bed and breakfast“ – Luftmatratze und Frühstück. Heute ist das Frühstück nur noch selten dabei. Dafür ist das Unternehmen laut eigenen Angaben mit über fünf Millionen gelisteten Unterkünften in 191 Ländern und rund 81 000 Städten weltweit präsent. Allein in München werden auf Airbnb heute mehr als 300 Unterkünfte angeboten.
-Was muss man als Gastgeber wissen?
Man kann nicht uneingeschränkt Wohnraum über Airbnb vermieten. Um die Nutzung von Wohnraum als kommmerzielle Ferienwohnung zu verhindern, gilt in Bayern seit 2009 das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung. Demnach können Gemeinden durch Satzungen entsprechende Zweckentfremdungsverbote für Wohnraum bewirken. Als einzige Stadt in Bayern verfügt München über eine solche Satzung. Dem Sozialreferat der Stadt zufolge ist es verboten, eine Wohnung oder ein Haus im Stadtgebiet ausschließlich als Ferienwohnung zu vermieten.
Anhand von Fallbeispielen erklärt die Stadt München, in welchen Umfängen eine Vermietung über Airbnb erlaubt ist: Demnach sei es jederzeit möglich, einzelne Zimmer der eigenen Wohnung anzubieten, wenn diese flächenmäßig weniger als die Hälfte der Wohnung ausmachen. Auch die gesamte eigene Wohnung oder das eigene Haus darf über Airbnb während des eigenen Urlaubs oder einer Geschäftsreise angeboten werden – allerdings höchstens für insgesamt sechs Wochen pro Kalenderjahr und unter der Voraussetzung, dass die Immobilie in der restlichen Zeit vom Gastgeber selbst bewohnt wird. Grundsätzlich ist es auch erlaubt, gewerbliche Räume als Ferienwohnungen zu vermieten – allerdings nur, wenn entsprechende Vorschriften wie das Baurecht eingehalten werden. Für alles, was über die genannten Beispiele hinausgeht, wird eine amtliche Genehmigung benötigt. Bei Verstößen gegen die Zweckentfremdungssatzung droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro pro Wohnung.
-Was muss der Vermieter wissen?
Wenn die gemietete Wohnung untervermietet wird, sollte zuvor auf jeden Fall beim Vermieter nachgefragt werden. Das rät auch der Mieterverein München. Laut Gesetz ist es verboten, ohne Erlaubnis des Vermieters eine Mietwohnung Dritten zu überlassen. Der Vermieter kann die Erlaubnis unter Angabe von Gründen verweigern – etwa, dass sich andere Bewohner durch wechselnde Gäste gestört fühlen. Wer ohne Erlaubnis vermietet, dem droht im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.
-Was muss das Finanzamt wissen?
Dem Verbraucher-Portal Finanztip zufolge müssen die aus der Vermietung erzielten Einnahmen dem Finanzamt gemeldet werden. Sie gehören somit als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die Steuererklärung (Anlage V). Ob aber tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt von individuellen Faktoren ab. Versteuert werden muss laut Finanztip nur der Gewinn. Das bedeutet: Von den Einnahmen werden die Ausgaben abgezogen. Ausgaben können beispielsweise die anteilige Miete sein, die in dem Zeitraum selbst gezahlt wurde, oder auch Handwerkerleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Untervermietung anfielen.
-Wer haftet bei Schäden?
Airbnb gibt zwar an, jeden Gastgeber und jede Unterkunft für bis zu 800 000 Euro abzusichern, allerdings ist diese sogenannte Gastgeber-Garantie mit großer Vorsicht zu genießen. Kommt es tatsächlich zu Beschädigungen oder Diebstählen, ist der Nachweis schwierig und eine Entschädigung der Plattform selten zu erwarten. Ein Blick in die Online-Foren auf Airbnb bestätigt: Entweder es zahlt der Gastgeber – oder der Gast.
Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät grundsätzlich jedem zu einer privaten Haftpflichtversicherung. Diese springt zum Beispiel bei Gästen ein, wenn etwas in der Wohnung kaputtgeht. Zusätzlich empfiehlt sie Gastgebern eine Forderungsausfallversicherung, damit der Vermieter bei Schäden nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
-Was sollte man als Gast beachten?
Wer plant, während des Urlaubs in einem Airbnb-Apartment zu übernachten, sollte in erster Linie nach vertrauenswürdigen und zuverlässigen Gastgebern Ausschau halten. Dabei gibt es verschiedene Anhaltspunkte: Hat der Anbieter sein Profil verifiziert, indem er seinen Personalausweis hochgeladen hat? Oder: Hat die angebotene Unterkunft bereits Bewertungen von früheren Gästen bekommen? Diese schaffen Vertrauen und sind praktisch, weil der Interessierte mehr über die Unterkunft erfährt. Auch die Fotos der Unterkunft sind Indikatoren dafür, ob das Angebot seriös ist. Ein „Verified Photo“-Wasserzeichen bei Airbnb bestätigt die Echtheit der Fotos, da sie von einem Airbnb-Fotografen gemacht wurden. Dieser Service ist für Gastgeber kostenlos.
Wichtig: Die Zahlung für die Unterkunft sollte nur über Airbnb abgewickelt werden. Denn das Geld wird dort erst 24 Stunden nach dem Check-in des Gastes weiterüberwiesen. Sollte sich der Vermieter als Betrüger herausstellen, stoppt Airbnb die Zahlung.
Zudem ist es sinnvoll, den Gastgeber vor der Buchung direkt anzuschreiben. So lässt sich testen, ob dieser schnell antwortet und ob die Unterkunft wirklich noch verfügbar ist. Und man kann Fragen loswerden, die das Inserat nicht beantwortet. Darüber hinaus gewinnt man beim ersten schriftlichen Kontakt einen persönlichen Eindruck vom potenziellen Gastgeber. Und vielleicht ist dann ja auch das Frühstück inbegriffen.