Leser Fragen – Experten AntworTEn
Erbe für einen guten Zweck

Dies ist erfreulicherweise kein Problem, denn karitative Einrichtungen sind in aller Regel als gemeinnützig anerkannt und daher von der Erbschaftsteuer befreit. Vorsorglich sollten Sie sich bei der jeweiligen Einrichtung informieren, an die Sie denken, meist ist dies bereits aus der Homepage erkennb