Eine Fluggesellschaft muss für Schäden am Gepäck des Passagiers aufkommen. Das gilt für den Koffer selbst, der auf einem Flug stark in Mitleidenschaft gezogen werden kann, aber auch für den Inhalt, wie Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Grundsätzlich werde jedoch nur der sogenannte Zeitwert ersetzt. Vom Neuwert eines beschädigten Gegenstands muss der Fluggast die Wertminderung durch Alter und Abnutzung abziehen.
Die Haftung für Gepäckschäden ist der Juristin zufolge auf einen Maximalbetrag von derzeit 1131 Sonderziehungsrechten beschränkt, einer Spezialwährung des Internationalen Währungsfonds. Der aktuelle Höchstbetrag entspricht 1334 Euro.
Über die Frage, wie viel Lüften im Flur notwendig ist, entbrennt mitunter Streit in der Hausgemeinschaft. Der eine Bewohner empfindet Essensgerüche im Treppenhaus als unangenehm und reißt die Fenster auf. Dem Nachbarn wird es hingegen zu kühl, und er fürchtet hohe Betriebskosten. Grundsätzlich haben jedoch alle Bewohner – Mieter und selbstnutzende Eigentümer – das Recht, die Fenster im Flur sinnvoll zu nutzen, erläutert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Beim Treppenhaus handelt es sich um eine Gemeinschaftsfläche, die von allen Bewohnern mitgenutzt werden kann. Der Vermieter muss daher dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Fenster gewähren und darf sie nicht, etwa durch Schlösser an den Fenstergriffen, einschränken. Beim Treppenhauslüften müssen aber Sorgfaltspflichten beachtet werden. So muss vermieden werden, dass das Treppenhaus unnötig auskühlt und dadurch die Betriebskosten für alle Bewohner steigen. Zudem muss verhindert werden, dass durch das Lüften Schäden entstehen.