Leser Fragen – Experten AntworTEn
Änderungen am Berliner Testament
Mit Ihrer Frage sprechen Sie zwei wichtige Punkte an: Zum einen die Bindungswirkung des Berliner Testaments. Nach dem Tod des ersten Ehegatten kann es in der Regel vom zweiten Ehegatten für seinen eigenen Erbfall nicht mehr geändert werden. Da Sie aber lediglich das vorziehen möchten, was im Testame