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Die Kostenfallen beim Hausbau

von Redaktion

von manfred fischer

Nicht immer, aber fast immer läuft der private Hausbau nicht nach Plan. Der im Bauvertrag vereinbarte Preis ist oft schon bald nach der Unterschrift Makulatur. Manche Kostenfallen zeichnen sich im Bauvertrag ab. Andere lassen sich durch gezielte Kontrollen der Arbeiten umgehen. Heikel sind Änderungswünsche in fortgeschrittenen Bauphasen.

Die Mehrzahl der Bauherren beauftragt einen Generalunternehmer. Zweithäufigste Vertragspartner sind Bauträger. Bei beiden Varianten erhält man zum Festpreis alles aus einer Hand, hat aber wenig Gestaltungsmöglichkeiten. Etwa zehn Prozent der Bauherren entscheiden sich für ein individuelles „Architektenhaus“. Sie vergeben dann die Bauarbeiten an die einzelnen Gewerke entweder selbst. Oder der Architekt ist Treuhänder.

Schwachstellen

„Zusätzliche Kosten entstehen häufig, weil Bauunternehmen Punkte in der Kalkulation offen lassen oder der Verbraucher sie falsch versteht“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes. Das wurde mit dem neuen Bauvertragsrecht besser. Seit 1. Januar 2018 hat man Anspruch auf eine detaillierte Baubeschreibung. Nach wie vor aber finden sich in Verträgen „Lücken, die man als Laie kaum erkennen kann“, sagt Becker. „Alles, was der Vertrag offen lässt und erst im Laufe des Bauprozesses geklärt wird, kostet in der Regel extra.“

Leistungsverzeichnis

„Hochwertig“, „Exklusiv“, „Markenprodukt“ – so etwas liest sich gut, lässt aber Spielraum für Interpretationen. Verbraucherschützer raten zu genauen Angaben im Leistungsverzeichnis. Wichtig sind Fabrikat, Größe und technische Daten. Wird nichts anderes vereinbart, wird die Baubeschreibung, die Generalunternehmer oder Bauträger ihren Kunden mit dem Vertrag vorlegen, mit der Unterschrift Vertragsinhalt. Wer Änderungswünsche hat, sollte vorher verhandeln und das Ergebnis schriftlich festhalten, rät Holger Freitag, Anwalt beim Verband Privater Bauherren (VPB).

Pfusch und Pleite

Immer wieder passiert es, dass Verbraucher die Behebung von Baumängeln aus der eigenen Tasche bezahlen. Sei es, weil Fehler bei der Bauabnahme übersehen werden, sei es, um nicht auch noch Geld für einen Rechtsstreit aufbringen zu müssen oder weil das Bauunternehmen pleitegeht.

Obwohl die „Fertigstellungssicherheit“ seit Langem im Bauvertragsrecht vorgeschrieben ist, stehen viele private Bauherren mit leeren Händen da. Fünf Prozent des Gesamtpreises müssen Unternehmen als Sicherheit gewähren. Und zwar für den Fall, dass sie in der Bauphase zahlungsunfähig werden und die Arbeiten einstellen. Das Geld kann als Sicherheitseinbehalt oder in Form einer Bürgschaft oder Versicherung hinterlegt werden. Nicht im Gesetz zementiert, aber dennoch eine Sicherheit für Verbraucher stellen Gewährleistungsbürgschaften dar. Dann springt eine Bank oder Versicherung ein, wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel am Haus behoben werden müssen und die Baufirma zwischenzeitlich vom Markt verschwunden ist.

Hilfe holen

Häuslebauer sollten den Bauvertrag vor ihrer Unterschrift einem Baurechtsexperten zur Prüfung geben. Pläne, Leistungsverzeichnis und technische Details sollte sich vorher ein Sachverständiger ansehen. Beratung bieten Verbraucherzentralen und Organisationen wie etwa der Bauherren-Schutzbund, der Verein Wohnen im Eigentum oder der Verband Privater Bauherren. Auch TÜV-Süd und Dekra beraten. Die Kosten liegen bei ein paar hundert Euro.

Mehr Informationen

Das sechsseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 50 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 20. April. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Dann senden Sie einen mit 0,85 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,45 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Hausbau“ an: Versandservice, Lerchenstr. 8, 86938 Schondorf

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