Leser Fragen – Experten AntworTEn

Auch mündlicher Mietvertrag gilt

Da Sie dem Mieter bereits vor Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages den Besitz an der Mietsache überlassen haben, könnte ein mündlicher Mietvertrag geschlossen worden sein. Dies ist der Fall, wenn der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr gedacht ist und gewisse Mindestbestandteile vorlieg

Mittwoch, 9. April 2025

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