Leser Fragen – Experten AntworTEn
Auch mündlicher Mietvertrag gilt
Da Sie dem Mieter bereits vor Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages den Besitz an der Mietsache überlassen haben, könnte ein mündlicher Mietvertrag geschlossen worden sein. Dies ist der Fall, wenn der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr gedacht ist und gewisse Mindestbestandteile vorlieg