finanzen

„Frühjahrs“-Terminsachen

von Wolfgang büser

Stichtag 31. März: Das gilt für so manche Regelung, die vor allem die Finanzen betrifft. Ein Überblick:

„Märzklausel“ umgehen

Die Märzklausel bringt Rechenarbeit: Arbeitnehmer, die bis Ende März 2018 eine Sonderzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten (etwa eine Gewinnbeteiligung

Mittwoch, 9. April 2025

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