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Kündigungsrecht bei Preiserhöhung

von Redaktion

Wenn ein Stromanbieter die Preise anhebt, können seine Kunden den Vertrag kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht gilt immer dann, wenn der Lieferant die Vertragsbedingungen – also zum Beispiel den Preis – einseitig ändert. Warum die Preise angehoben werden, ist dabei unerheblich. So ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf unzulässig, wenn Stromanbieter in den Vertragsklauseln das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preiserhöhungen aufgrund von staatlichen Faktoren – zum Beispiel von Steuern – ausschließen (Az.: I-20 U 11/16), wie die die Verbraucherzentrale erläutert. Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, schickt dem Versorger einen Brief, am besten per Einschreiben. Bei Problemen können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle Energie in Berlin (www.schlichtungsstelle-energie.de) wenden.  dpa

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