Wenn ein Stromanbieter die Preise anhebt, können seine Kunden den Vertrag kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht gilt immer dann, wenn der Lieferant die Vertragsbedingungen – also zum Beispiel den Preis – einseitig ändert. Warum die Preise angehoben werden, ist dabei unerheblich. So ist es nach Ansicht
Dieser Artikel (ID: 387300) ist am 12.02.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).