Wer als Fußgänger plötzlich und ohne auf den Verkehr Rücksicht zu nehmen auf die Straße läuft, kann nach einem Unfall nicht auf Schadenersatz hoffen. Das gilt auch für Jugendliche, wie das Oberlandesgerichts München urteilte (Az.: 10 U 491/17). Ein 14-jähriges Mädchen war plötzlich und ohne auf den
Dieser Artikel (ID: 387303) ist am 12.02.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).