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Wenn die Oma die Kinder hütet

von Redaktion

Wenn die Oma oder Freunde hin und wieder die Kinder hüten, hilft das berufstätigen Eltern sehr. Dafür erstattete Fahrtkosten können sie steuerlich als Kinderbetreuungskosten geltend machen. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „test“ hin. Das können Tickets für Bus oder Bahn sein, oder eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer für Autofahrten.

Entscheidend ist, dass das Kind betreut wird. Wird es nur zum Sporttraining gefahren oder aus der Schule abgeholt, ist das anders: Hol- und Bringdienste sind nicht von der Steuer absetzbar.

Kinderbetreuungskosten können Eltern jeweils zu zwei Dritteln anrechnen. Der Maximalbetrag liege bei 4000 Euro im Jahr, erklärt Stiftung Warentest – und rechnet beispielhaft vor: Passt eine Oma zweimal in der Woche auf den Enkel auf und fährt dafür insgesamt 80 Kilometer, ergibt das 1248 Euro Fahrtkosten im Jahr. 832 Euro davon könnten die Eltern steuerlich absetzen, sofern sie den Freibetrag von 4000 Euro nicht bereits auf andere Weise ausgeschöpft haben. Die Oma muss das erhaltene Geld nicht als Einnahme in ihrer Steuererklärung angeben – vorausgesetzt, sie hat das Kind ansonsten kostenlos betreut.

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