steuern

Wenn die Oma die Kinder hütet

Wenn die Oma oder Freunde hin und wieder die Kinder hüten, hilft das berufstätigen Eltern sehr. Dafür erstattete Fahrtkosten können sie steuerlich als Kinderbetreuungskosten geltend machen. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „test“ hin. Das können Tickets für Bus oder Bahn sein,

Mittwoch, 9. April 2025

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