KATRIN WOITSCH
Es ist völlig undenkbar, dass jemand gegen eine gute Pflege in Krankenhäusern sein könnte. Schließlich kann jeder von uns schon morgen darauf angewiesen sein. Und trotzdem sind die Initiatoren des Pflege-Volksbegehrens gegen Mauern aus Paragrafen gerannt bei ihrem Versuch, die Situation in Bayerns Kliniken zu verbessern. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Innenministerium Recht gegeben, das Volksbegehren ist gescheitert. Und das bedeutet, dass sich am Alltag der Patienten und Pflegekräfte so bald nichts ändern wird. Es bleibt erst mal bei Personaluntergrenzen, bei Zeitdruck, Hektik und überlasteten Pflegern.
Das Volksbegehren hätte – wäre es zustande gekommen – in jedem Fall nur ein Anfang sein können, um den Pflegenotstand in Bayern zu entschärfen. Schließlich hat es sich nur auf die Pflege in Krankenhäusern, nicht auf die Pflege in Heimen bezogen. Dass es nun nicht mal bis zum Volksbegehren kommt, ist ein verheerendes Signal: für die Menschen, die bereits in dem Beruf arbeiten – und für die, die mit dem Gedanken gespielt haben, den Beruf zu erlernen. Schon jetzt fehlen in Bayern 12 000 Pflegekräfte. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung sind aktuell alles andere als ein Anreiz. Mit dem Urteil gestern ist auch eine Chance vertan worden, daran etwas zu ändern.
Immerhin: Ganz vergebens war der Einsatz der Initiatoren nicht. Sie haben mit mehr als 102 000 Unterschriften bewiesen, dass viele Menschen in Bayern mehr von der Politik erwarten als statistisch berechnete Personaluntergrenzen. Die vergangenen Monate ist in Bayern viel über menschenwürdige Pflege und den Alltag auf den Stationen gesprochen worden. Diese Debatte muss unbedingt weitergehen. An der Suche nach Lösungen müssen sich auch die Politiker in Bayern beteiligen – und nicht nur auf ihre Kollegen in Berlin verweisen.
Katrin.Woitsch@merkur.de