Gericht stoppt Pflege-Volksbegehren

Sie hatten mehr als 102 000 Unterschriften für eine bessere Pflege in Bayerns Krankenhäusern gesammelt. Doch es wird kein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand geben. Der Verfassungsgerichtshof erklärte das Begehren gestern für unzulässig. Für die Initiatoren war das Urteil ein Schlag ins Gesicht. Aufgeben wollen sie dennoch nicht.

VON KATRIN WOITSCH

München – Als Ica Fritz den Gerichtssaal verlässt, kann sie die Tränen nicht mehr zurückhalten. Die 57-Jährige ist Krankenschwester in Augsburg – seit fast vier Jahrzehnten. Sie fährt vom Justizpalast in München direkt in die Klinik zum Spätdienst. Dort muss sie ihren Kollegen sa

Mittwoch, 9. April 2025

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