strenger umgang mit fliegenden kameras

Drohnen auf der Piste: Die Gefahr fliegt mit

von Redaktion

München – Jeder Skilift-Betreiber hat die Bilder noch vor Augen: Beim Weltcup in Italien im Dezember 2015 stürzte eine Drohne vom Himmel. Beinahe wäre Skirennläufer Marcel Hirscher getroffen worden. Das hätte schlimm ausgehen können. Drohnen könnten auch auf den Skipisten in Bayern zu einem Problem werden. Denn immer mehr Privatpersonen wollen ihre Skiabfahrt mit einer Drohne filmen, haben diese möglicherweise aber gar nicht unter Kontrolle.

„Bei uns ist jetzt Gott sei Dank – da klopf’ ich drei Mal aufs Holz – noch nichts passiert“, sagt Andreas Stadler von der Arber-Bergbahn im Bayerischen Wald. Auch in den anderen Skigebieten in Bayern ist bisher noch niemand durch eine Drohne verletzt worden.

Das liegt vermutlich an den strikten Vorgaben: Es gibt zwar kein Gesetz, das die Nutzung von Drohnen speziell in Skigebieten regelt. Aber die meisten Betreiber erteilen nur in Ausnahmefällen die für einen Flug erforderliche Drehgenehmigung. „Damit sichern wir uns ab. Im Zweifelsfall sind wir nicht dafür verantwortlich, wenn ein Unfall passiert oder die Drohne über unerlaubtes Gebiet fliegt“, sagt Verena Lothes von der Zugspitzbahn. Das gilt vor allem für Werbeagenturen oder Medien. Für Privatpersonen sind die Fluggeräte dort sowieso verboten.

Genauso ist es auch am Sudelfeld im Kreis Rosenheim. Bisher hat Geschäftsführer Egid Stadler zwei Drehgenehmigungen für professionelle Firmen erteilt, deren Drohnen dann auf einem zugewiesenen Gelände fliegen durften. Privatleute hätten keine Chance. Denn man dürfe nicht über Personen fliegen. „Und ich weiß ja nicht, wie gut er die Drohne im Griff hat.“ Bis jetzt hat allerdings auch noch keiner gefragt. Der Trend zum Filmen sei aber da: „Jeder zweite hat schon eine Hirn-Kamera“, sagt Stadler.

Auch Peter Lorenz von den Brauneck- und Wallbergbahnen in Lenggries (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) erlaubt keinen privaten Drohnen-Flug. „Das ist zu gefährlich wegen der Seilbahn. Wenn da eine Drohne abstürzt.“ Bis jetzt habe es noch keine Probleme gegeben. „Aber schauen wir mal. An Weihnachten werden sicher Drohnen verschenkt. Dann werden sie bei schönem Wetter bestimmt rumfliegen.“

„Wer auf der Piste eine Drohne aus seinem Rucksack packt, der wird von uns angesprochen und muss dann eben von dannen ziehen“, erklärt Jörn Homburg vom Skigebiet Oberstdorf/Kleinwalsertal. Wer möchte, kann aber einen Antrag auf „Drohnennutzung am Berg“ stellen. Dazu muss man ein Formular ausfüllen, eine Haftpflichtversicherung für die Drohne abschließen und eine Kopie der Fluglizenz hochladen.

Die Fluglizenz ist in Deutschland sowieso für alle Drohnen ab zwei Kilo Pflicht. Das sieht nämlich die sogenannte „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vor, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im April eingeführt hat. Demnach kann jeder ab 16 Jahren eine Drohnen-Prüfung absolvieren und damit eine Pilotenlizenz bekommen. In der Verordnung steht auch, dass keine Drohnen über Menschenansammlungen oder Naturschutzgebiete fliegen dürfen.

Viele Hobbyfilmer haben davon aber noch nie etwas gehört. Die Betreiber der Arber-Bergbahn haben deshalb die wichtigsten Regeln auf Facebook zusammengefasst. „Wir haben sechs Gebote aufgestellt“, erklärt Andreas Stadler. „Erstes Gebot: Du musst die Auflagen des Bundesministeriums einhalten.“ Ein anderes Gebot legt einen Sicherheitsabstand von mindestens 20 Metern zu anderen Skifahrern fest.

Eigene Drohnen-Zonen, wie sie in anderen Ländern teilweise schon ausprobiert werden, sind auf den bayerischen Pisten noch kein Thema. Die Gefahr sei einfach zu groß, sagt Andreas Brandtner von der Steinplatte in Reit im Winkl (Kreis Traunstein) – und erinnert ebenfalls an den Drohnen-Absturz hinter Marcel Hirscher.  lby/gut

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