Das Verkehrsministerium hat im April neue Regeln für Drohnenflieger erlassen. Das sind die wichtigsten Punkte: -Kennzeichnungspflicht: Ab 250 Gramm Gewicht müssen die Eigentümer ihre Drohne kennzeichnen – mit einer Art Nummernschild, um im Schadensfall den Halter feststellen zu können.
-Kenntnisnac
Dieser Artikel (ID: 284157) ist am 18.12.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).