Arbeitgeber sollen sich beraten lassen

von Redaktion

Der milde Winter hat die Arbeitslosigkeit im Freistaat trotz nachlassender Konjunktur stärker zurückgehen lassen als erwartet. Doch die Ausbreitung des Coronavirus sorgt in vielen Unternehmen für Unsicherheit.

Nürnberg – Der milde Winter hat trotz der derzeitigen konjunkturellen Abkühlung für einen Rückgang der Arbeitslosigkeit in Bayern gesorgt. Im Februar waren 243 786 Menschen ohne Arbeit. Das sind 2,3 Prozent oder 5716 Personen weniger als im Januar, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit am Freitag in Nürnberg mitteilte.

Die Arbeitslosenquote reduzierte sich leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 3,2 Prozent. Im Vergleich zum Februar vor einem Jahr liegt die Arbeitslosigkeit jedoch um 2,5 Prozent oder 6012 Personen höher. Der Chef der Regionaldirektion, Ralf Holtzwart, empfahl Arbeitgebern bei Beratungs- und Informationsbedarf zum Kurzarbeitergeld in Folge der Ausbreitung des Coronavirus, sich mit der lokalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen. „Aus aktuellem Anlass wissen wir, dass sich viele Betriebe in Bayern Gedanken machen, dass durch das Coronavirus Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen entstehen können, die erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Die Arbeitsagenturen sind auf solche Situationen gut eingestellt.“ Erste Anfragen auf Kurzarbeitergeld seien bereits eingegangen.

Aktuell befinden sich den Angaben zufolge 337 617 Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen – das sind 6747 mehr als vor einem Jahr. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist weiter rückläufig. Die den Agenturen und Jobcentern neu gemeldeten Stellen liegen in den ersten beiden Monaten des Jahres mit 50 129 Angeboten um fast 10 000 oder 16,4 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt sind zurzeit 115 245 Stellen zu besetzen. Insbesondere in den konjunktursensiblen Branchen wie Industrie und Zeitarbeit gehen die Stellenmeldungen zurück. Dagegen werden im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bildungsbereich und in der öffentlichen Verwaltung mehr Mitarbeiter nachgefragt als im vergangenen Jahr. Das zum 1. März 2020 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz helfe, den Bedarf der Unternehmen zu decken, meinte Holtzwart.

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