Einführung: Seit gut einem Jahr gibt es die Musterfeststellungsklage in Deutschland. Gleich am Tag des Inkrafttretens, am 1. November 2018, reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen mit dem ADAC Klage gegen Volkswagen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ein. Verband klagt: Ein Musterfeststellungsverfahren wird stellvertretend von einem Verband gegen ein Unternehmen geführt. Ist die Klage laut Gericht zulässig, können weitere betroffene Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen, und zwar kostenlos. Damit ist zugleich eine Verjährung ihrer Ansprüche ausgesetzt.
Vergleich oder Urteil: Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Eingetragene Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Das muss aber jeder für sich tun, notfalls per eigener Klage vor Gericht. Experten sagten schon bei der Einführung, sie rechneten damit, dass Unternehmen Vergleiche vorziehen werden – statt einer Vielzahl von Einzelprozessen.
Voraussetzungen: Die Musterfeststellungsklage ist nur zulässig, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen können und sich mindestens 50 Verbraucher binnen zwei Monaten registrieren. afp