Braunschweig – Der frühere Entwicklungschef bei Volkswagen, Heinz-Jakob Neußer, ist mit seiner Kündigungsschutzklage gegen das Unternehmen gescheitert. Das Braunschweiger Arbeitsgericht wies die Klage des Ex-Markenvorstands ab. Die Kammer sei der Auffassung, dass die fristlose Kündigung vom August 2018 Wirksamkeit habe. Das Gericht gehe davon aus, dass sich die Kündigung auf einen dringenden Verdacht der Datenvernichtung stütze.
Volkswagen hatte den Manager nach dem Bekanntwerden der Dieselaffäre beurlaubt. Er wurde zudem in den USA angeklagt, weil auch die dortigen Behörden eine Mitverantwortung des Ex-Markenvorstands für die Abgasmanipulationen sehen. dpa