Privatvermietung bleibt erlaubt

Der Trend zur Vermietung von Ferienwohnungen im Internet bekommt Rückenwind vom Bundesgerichtshof. Eigentümergemeinschaften dürfen solch eine Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.
Karlsruhe – Nicht jeder wünscht sich in der Nachbarschaft wechselnde Feriengäste – trotzdem können Kurzzeit-Vermietungen einem Wohnungsbesitzer nicht von den Miteigentümern in der Wohnanlage untersagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit aus Niedersachsen