Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung. Er soll Pflegebedürftigen bei der selbstbestimmten Gestaltung ihres Alltags helfen und Angehörige entlasten. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt. Betroffene können ihn für Leistungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege nutzen sowie für ambulante Pflegedienste. Dazu zählen auch hauswirtschaftliche Hilfeleistungen wie Einkaufen, Putzen, Gartenarbeit oder Vorlesen. Anbieter und Helfer müssen Rechnungen ausstellen, die der Pflegekasse vorgelegt werden können.
Wer hat Anspruch darauf?
Anspruch hat jeder Pflegebedürftige ab Stufe 1, der im häuslichen Umfeld gepflegt wird. Zum häuslichen Umfeld zählen auch Altenwohnungen, betreutes Wohnen oder die Wohnung eines Angehörigen.
Wie hoch ist der Betrag?
Der derzeit einheitliche Anspruch beträgt 125 Euro pro Monat, kann aber auch über ein Kalenderjahr angespart werden. cma