Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung. Er soll Pflegebedürftigen bei der selbstbestimmten Gestaltung ihres Alltags helfen und Angehörige entlasten. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt. Betroffene k
Dieser Artikel (ID: 736580) ist am 18.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).