WTO: USA können gegen EU-Subventionen für Airbus vorgehen

von Redaktion

Genf – Die Europäische Union hat nach einem neuen Urteil des Schiedsgerichts der Welthandelsorganisation (WTO) illegale Subventionen für Airbus beibehalten. „Die EU hat die Empfehlungen und Urteile des Streitschlichtungsausschusses nicht umgesetzt, denn die zu Grunde liegenden Subventionen haben weiter existiert und negative Konsequenzen (für die Gegenseite) gehabt“, heißt es in dem gestern Abend bekanntgewordenen Urteil. Die USA können nach den Regeln der WTO nach Angaben von Handelsexperten in Genf nun Gegenmaßnahmen ergreifen.

Der Fall zieht sich seit 14 Jahren durch alle Instanzen der WTO. Die Entscheidung vom Dienstag ist nicht weiter anfechtbar. Es geht dabei um Anschubfinanzierungen verschiedener EU-Regierungen, auch der deutschen, für die Produktion bei Airbus. Die EU hat ihrerseits die USA wegen illegaler Subventionen für Boeing ebenfalls verklagt. In dem Fall steht ein abschließendes Urteil noch aus.

Die beiden größten Flugzeughersteller der Welt liefern sich seit Jahrzehnten einen erbitterten Konkurrenzkampf. Die USA und die EU werfen sich dabei gegenseitig Wettbewerbsverzerrung vor. Es geht um staatliche Subventionen und Steuervergünstigungen. Beide Seiten haben ihre Klagen und Proteste jeweils durch sämtliche Instanzen gezogen.

In beiden Fällen haben die Schiedsrichter sowohl Maßnahmen zugunsten von Airbus als auch von Boeing als illegale Subventionen beurteilt. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Staatshilfen ist indes nicht vorgesehen. Vielmehr geht es darum, Schaden, den die jeweils andere Seite durch Wettbewerbsverzerrungen erlitten haben könnte, auszugleichen.  dpa

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