Metalltarif

Arbeitgeber bieten zwei Prozent für 15 Monate

von Redaktion

München – Die IG Metall hat ein erstes Gehaltsangebot der Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen für die deutsche Metall-und Elektroindustrie strikt abgelehnt. Damit rücken die ersten Warnstreiks in Deutschlands Schlüsselindustrien näher. Das Angebot sei eine Provokation und nicht verhandlungsfähig, weil es keine Aussagen zu Arbeitszeitverkürzungen enthalte, sagte der bayerische Bezirksleiter Jürgen Wechsler. Die Gewerkschaft hatte neben sechs Prozent mehr Geld das Recht auf zeitweise Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 28 Stunden und einen gleichzeitigen Lohnausgleich für einige Gruppen gefordert.

Das lehnen die Arbeitgeber allerdings weiterhin kategorisch ab. „Das ist für uns ein absolutes No-Go. Weil es zu einer riesengroßen Ungerechtigkeit führen und einen Anreiz geben würde, die Arbeitszeit abzusenken“, sagte ihre bayerische Verhandlungsführerin Angelique Renkhoff-Mücke dazu. Das sei in Zeiten des Fachkräftemangels kontraproduktiv.

In ihrem zeitgleich auch in Niedersachsen und im Tarifgebiet Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) vorgelegten Angebot gingen die Arbeitgeber auf die Arbeitszeitproblematik nur insofern ein, als dass sie flexiblere Grenzen nach oben verlangten. „Wir sprechen über jede Form der Flexibilisierung, aber mehr Geld für Nichtstun machen wir nicht mit“, sagte Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger.

Das Arbeitgeber-Angebot sah vor, dass die rund 3,9 Millionen Beschäftigten beim Entgelt eine Einmalzahlung von 200 Euro und ab April eine Tariferhöhung um 2,0 Prozent erhalten. Als Laufzeit schlugen die Arbeitgeber 15 Monate vor. Das Angebot sei „völlig konträr zur hervorragenden Gewinnsituation der Branche“, sagte der Frankfurter IG-Metall-Bezirkschef Jörg Köhlinger.

In Bayern gehen die Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektroindustrie am 15. Januar weiter, wenn es voraussichtlich schon erste Warnstreiks gegeben hat. Stundenweise Arbeitsniederlegungen sind erstmals nach dem Ablauf der Friedenspflicht am 1. Januar rechtlich zulässig.   dpa

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