Berlin – Mal ist das Paket 20 Gehminuten vom Empfänger entfernt deponiert, mal findet sich im Briefkasten der Hinweis, der Kunde sei nicht angetroffen worden. Dabei war dieser die ganze Zeit daheim. Auch von beschädigten Sendungen berichten verärgerte Kunden auf der Plattform www.paket-aerger.de, die vom Bundesverbraucherministerium unterstützt wird. Mit der zunehmenden Zahl von Online-Bestellungen wächst auch die der Beschwerden. Rund 5000 davon erwartet die Bundesnetzagentur allein in diesem Jahr, 25 Prozent mehr als 2016.
Eine qualitativ hochwertige Postversorgung sei von großer Bedeutung, sagt der Chef der Netzagentur, Jochen Homann. „Deshalb betrachten wir den Beschwerdeanstieg mit großer Sorge.“ Doch den Marktwächtern über Post und Telekommunikation sind bei Verstößen oft die Hände gebunden. Zum Beispiel können sie die Paketdienste lediglich zur Abhilfe von Missständen auffordern. Strafen wie Bußgelder können die Beamten nicht verhängen.
Das sollte sich nach Ansicht der Kontrollbehörde ändern. „Die Bundesnetzagentur hält es für sinnvoll, die verbraucherschützenden Rechtsbestimmungen zu stärken und auch mit Durchsetzungsmechanismen zu flankieren“, sagt Homann. Die Monopolkommission hat auch einen Vorschlag zur Höhe der Bußgelder. Bis zu zehn Prozent des Firmenumsatzes schwebt den Wettbewerbshütern als Strafzahlung vor. Das ist der Rahmen, der auch bei Kartellabsprachen zur Anwendung kommt.
Ans Geld gehen will die Netzagentur auch den Betreibern sogenannter Ping-Anrufe. Dabei handelt es sich um Lockanrufe, die nach dem ersten Klingeln schnell wieder beendet werden. Die Vorwahl des Anrufs ähnelt der eigenen. Auf diese Weise werden die Angerufenen zu einem Rückruf animiert. Doch der ist teuer. So lässt sich die Vorwahl von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln, warnt die Behörde. Rostocker Opfer der Masche landen in Serbien, Dortmunder in Liberia. Am anderen Ende der Verbindung warten dann teure Bandansagen, die bisweilen gar nicht verständlich sind. Hauptsache, die Anrufer bleiben möglichst lange in der Leitung. Dann kassieren die Abzocker einen Teil der Verbindungsgebühren.
Allein im Oktober dieses Jahres gingen bei der Bundesnetzagentur 30 000 Beschwerden ein, weitere 20 000 folgten im November. Ab dem 15. Januar müssen nun Mobilfunkfirmen aus 22 Ländern eine kostenlose Preisansage vorwegschalten. „Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher“, verspricht Homann.
Auch Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung musste die Netzagentur wieder verfolgen. Hier darf die Behörde bereits Bußgelder verhängen. Im vergangenen Jahr verhängte das Amt eine Rekordstrafzahlung von 1,6 Millionen Euro.
Zuständig ist das Bonner Amt auch für die Internetanschlüsse. Mit der Entwicklung der Netzanschlüsse ist der Präsident unzufrieden. Zwar verfügen inzwischen 77 Prozent der Haushalte über einen Breitbandanschluss, in den Städten sogar 90 Prozent. Doch: „Die Versorgung der ländlichen Regionen ist noch unzureichend“, kritisiert Homann. Wolfgang Mulke