Airberlin-Übernahme

Lufthansa verzichtet teilweise auf Start- und Landerechte

von Redaktion

Brüssel/Frankfurt – Im wettbewerbsrechtlichen Kampf um die Übernahme großer Teile der Airberlin hat die Lufthansa weitgehende Zugeständnisse gemacht. Kurz vor Ablauf der Frist habe das Unternehmen der EU-Kommission angeboten, auf substanzielle Start- und Landerechte an großen Flughäfen zu verzichten. Dies sagte am Freitag eine mit dem Verfahren vertraute Person.

Die Brüsseler Behörde bestätigte den Eingang der Vorschläge, mit denen die kartellrechtlichen Folgen der Übernahme gelindert werden sollen. Nähere Einzelheiten wollten beide Seiten nicht nennen. Dem Vernehmen nach will die Lufthansa auf Slots der Airberlin-Tochter Niki etwa in Düsseldorf, Berlin oder Palma de Mallorca verzichten. Die Frist für eine Entscheidung verlängere sich damit nun bis zum 21. Dezember, teilte die Kommission mit. Der Frankfurter Dax-Konzern will mit den Teilgesellschaften LG Walter und Niki für 210 Millionen Euro einen beträchtlichen Teil des Flugbetriebs von Airberlin mit 81 Jets und den dazugehörigen Verkehrsrechten übernehmen.

Die EU-Wettbewerbshüter sind bei Firmenzusammenschlüssen zuständig, wenn der Umsatz aller Beteiligten zusammen mindestens fünf Milliarden Euro beträgt. Sie müssen unter anderem prüfen, ob durch die Übernahme in diesem Fall eine Monopolstellung der Lufthansa und möglicherweise schlechtere Bedingungen wie zum Beispiel höhere Preise für Flugreisende entstehen könnten.

Die Lufthansa hatte bis Mitternacht Zeit, den Bedenken entgegenzutreten. Zuletzt hatte sich abgezeichnet, dass die Kommission insbesondere die Übernahme des nicht insolventen Ferienfliegers Niki kritisch sieht. An der Wiener Gesellschaft hatten in den vergangenen Tagen die Konzerne Thomas Cook (Condor) und IAG (British Airways, Iberia, Vueling) wieder Interesse gezeigt, nachdem sie im Bieterverfahren der Airberlin-Insolvenzverwaltung zunächst nicht zum Zuge gekommen waren.

Die EU-Wettbewerbshüter können den Deal nun bis zum 21. Dezember – gegebenenfalls unter Auflagen – durchwinken oder aber eine vertiefte Prüfung einleiten. Dafür wären nochmals 90 Arbeitstage vorgesehen.

Bis zur kartellrechtlichen Entscheidung der EU hält der Lufthansa-Konzern die Gesellschaften Niki und LG Walter vorläufig mit Millionenspritzen in der Luft, um die Flugrechte der beiden Airberlin-Töchter zu bewahren. Sollte die geplante Übernahme einer oder beider Gesellschaften scheitern, droht laut Lufthansa-Kreisen ein abrupter Zahlungsstopp.

Falls dann kein anderer Investor einspringen würde, müsste der Flugbetrieb umgehend aufgegeben werden. Auch der von der Bundesrepublik verbürgte KfW-Kredit über 150 Millionen Euro an die Airberlin könnte dann wahrscheinlich nicht zurückgezahlt werden.  dpa

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