Recklinghausen – Im Fall eines über zwei Jahre verschwundenen Jugendlichen (15) im Ruhrgebiet hat die Staatsanwaltschaft nun Vorermittlungen gegen Beamte der Duisburger Polizei eingeleitet. Hintergrund ist ein Hinweis nach der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ auf den Aufenthaltsort des Jungen aus dem vergangenen Sommer – der jedoch „ohne weitere Ermittlungen zu den Akten genommen“ wurde, wie es in einem vertraulichen Bericht an den Innenausschuss des Landtags heißt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Junge war im Dezember in einem Schrank in der Wohnung eines Mannes (44) gefunden worden, gegen den damals wegen Kindesmissbrauchs ermittelt wurde. Laut dem Bericht des NRW-Innenministers hatte am 24. Juli 2019 eine „Aktenzeichen XY“-Zuschauerin einen Hinweis auf den Aufenthaltsort des Jugendlichen gegeben. Da sie das nur aus zweiter Hand wusste, rief die Polizei bei dem Mann an, der ursprünglich der Frau davon erzählt hatte. Dieser nannte demnach auch den Namen des tatsächlich bereits wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestraften Mannes aus Recklinghausen.
Das Ergebnis des Telefonats kam laut Bericht allerdings ohne weitere Ermittlungen zu den Akten. Es sei auch nichts im Computer abgespeichert worden. Erst fünf Monate später wurde der Jugendliche durch einen Zufall entdeckt.
Gegen den Verdächtigen, bei dem der Junge mehr als zwei Jahre lebte, wird laut dem vertraulichen Papier inzwischen auch wegen Vergewaltigung und des Herstellens jugendpornografischer Schriften ermittelt. Der Mann wurde wegen des Besitzes von Kinderpornografie aber schon einmal im März 2018 zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Junge war im Juni 2017 im Alter von 13 Jahren aus einer Wohngruppe im westfälischen Oer-Erkenschwick verschwunden. Nach ihm wurde bundesweit gefahndet.