Freude für „Backpacker“

von Redaktion

Australien muss Steuer zurückzahlen

Brisbane – Mehrere Zehntausend ausländische Rucksacktouristen, die sich ihren Urlaub in Australien mit Billig-Jobs finanziert hatten, können auf eine Rückzahlung der dortigen Finanzämter hoffen. Ein Bundesgericht in Brisbane erklärte am Mittwoch die sogenannte „Backpacker“-Steuer für unzulässig. Seit 2017 mussten Rucksack-Touristen („Backpacker“) aus acht Ländern, die sich mit einem „Working Holiday“-Visum Geld dazu verdienten, auf ihre Einkünfte eine 15-prozentige Abgabe zahlen. Die Entscheidung betrifft auch zahlreiche junge Leute aus Deutschland.

Dem Gericht zufolge dürfen Arbeitskräfte aus Ländern, mit denen Australien Steuerabkommen hat, nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Richter John Logan sagte, dies wäre „eine verkappte Form der Diskriminierung auf Grund der Staatsbürgerschaft“. Nach Informationen des australischen Senders ABC können nun etwa 75 000 Ausländer damit rechnen, Geld von der Steuerbehörde zurückzubekommen.

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