Birken bleiben stehen

Nachbarn müssen Laub in der Regel dulden

Karlsruhe – Nachbarn müssen Laub, Pollen und andere Einwirkungen von Bäumen auf ihrem Grundstück hinnehmen, wenn die landesrechtlichen Abstandsgrenzen eingehalten werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. In dem Fall aus dem baden-württembergischen Heimsheim hatte ein Grundstücksbesitzer verlangt

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Mittwoch, 15. April 2026

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