Detmold – Im Lügde-Missbrauchsprozess sind die beiden Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Detmold verhängte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gegen den 56-jährigen Andreas V.. Der 34-jährige Mario S. erhielt 12 Jahre. Das Gericht ordnete außerdem die anschließende Sicherungsverwahrung für die beiden Deutschen an.
Auf einem Campingplatz im lippischen Lügde hatten die beiden jahrelang in mehreren hundert Fällen insgesamt 32 Kinder schwer sexuell missbraucht. Der Ältere soll dabei laut Anklage in mehr als 200 Fällen in die Körper von Kindern eingedrungen sein, der jüngere in fast 50 Fällen. Einige Opfer sollen zur Tatzeit noch im Kindergartenalter gewesen sein. Die meisten Taten sollen die Männer in der heruntergekommenen Unterkunft von Andreas V. auf dem Campingplatz an der Grenze zu Niedersachsen begangen haben.
„Nach wie vor fällt es schwer, das Geschehen in Worte zu fassen“, sagte die Vorsitzende Richterin Anke Grudda in der Urteilsbegründung. Worte wie „abscheulich, monströs, widerwärtig“ reichten nicht aus, das Geschehen zu beschreiben. „Auch nach zehn Verhandlungstagen bleibt die Fassungslosigkeit.“ Die beiden seien für Taten an 32 Kindern verurteilt worden. Die Zahl der Opfer sei vermutlich viel höher. Die Richterin sprach die Verurteilten mehrfach direkt an: „Sie haben 32 Kinder und Jugendliche zu Objekten ihrer sexuellen Begierden degradiert und 32 Kindheiten zerstört.“ Die Kammer habe leider nicht den Eindruck gewinnen können, dass die beiden auch nur ansatzweise verstanden hätten, welche Schuld sie auf sich geladen hätten.
Für beide Täter ordnete das Gericht eine Sicherungsverwahrung an. Diese ist laut NRW-Justizministerium rechtlich nicht als Strafe einzuordnen. Ihr Zweck ist es, gefährliche Täter zu bessern und die Allgemeinheit zu schützen. Bei diesen Straftätern bestehe der Hang, erhebliche und für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten zu begehen.
Zu den Opfern des Dauercampers zählte auch ein Mädchen, das als Pflegetochter bei ihm einzog und als Lockvogel diente, um an weitere Opfer zu kommen. Andreas V. wurden insgesamt rund 290 Missbrauchstaten zur Last gelegt. Mario S. hatte sich laut Anklage in rund 160 Fällen an Mädchen und Jungen vergangen.
In dem Fall stehen auch Polizei und Jugendämter in der Kritik, weil sie Hinweisen auf den Hauptverdächtigen zunächst nicht nachgegangen sein sollen. Auch bei den Ermittlungen gab es Pannen, unter anderem verschwanden Beweismittel. Das Urteil ist vom Bundesbeauftragten für Missbrauch, Johannes-Wilhelm Rörig, ausdrücklich begrüßt worden. „Das Landgericht Detmold hat das mögliche Strafmaß weitgehend ausgeschöpft und damit auch das wichtige Signal gesendet, dass der Rechtsstaat diese schweren Verbrechen an Kindern hart bestraft“, erklärte Rörig.