Rochefor – Hahn „Maurice“ darf in Frankreich weiterhin ungehindert krähen. Eine Klage gegen die Besitzerin des Tiers wurde am Donnerstag von dem Landgericht in Rochefort im Westen Frankreichs abgewiesen. Die Kläger müssten der Besitzerin von „Maurice“, Corinne Fesseau, zudem 1000 Euro Entschädigung zahlen, bestätigte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur. Nach französischem Recht hätten die Kläger beweisen müssen, dass das Krähen des Hahns ein Ärgernis darstellt, erklärte der Anwalt Fesseaus, Julien Papineau, der Regionalzeitung „Sud-Ouest“. Das sei nicht passiert, so Papineau. Das juristische Tauziehen um „Maurice“ auf der Atlantik-Insel Île d’Oléron südlich von Nantes hatten für großes mediales Aufsehen gesorgt. Ein Paar, das ein Ferienhaus dort besitzt, hatte sich an dem Krähen des Hahns gestört.