BGH: Ukrainische Leihmutter ist rechtlich Mutter des Kindes

Karlsruhe – Eine Frau, die mithilfe einer ukrainischen Leihmutter ein Kind bekommen hat, kann sich auf dem deutschen Standesamt nicht als Mutter eintragen lassen. Nach deutschem Recht ist das die Ukrainerin, wie aus einem gestern veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) her

Mittwoch, 9. April 2025

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