Boeing-MAX-8-Flotte: So reagiert die Tui auf den Absturz – Keine kostenlose Umbuchung

von Redaktion

Nach dem Flugzeugabsturz in Äthiopien mit 157 Opfern prüft die Tui die Notwendigkeit eines Startverbots für ihre Maschinen des betroffenen Typs Boeing 737 MAX 8. Bei ausländischen Schwestergesellschaften hat Tui den Flugzeugtyp schon im Einsatz. „Wir stehen in engem Kontakt mit Boeing und werden mit dem Hersteller die Situation bewerten“, sagte ein Tuifly-Sprecher. „Wir werden sehen, ob sich aus der Vermutung etwas ableiten lässt“. Der Sprecher wies darauf hin, dass sich die Airline Norwegian als einer der größten europäischen Betreiber gerade gegen ein Flugverbot entschieden habe. Tui-Piloten hätten bisher keine Probleme mit der Software gehabt.

Nach einem Flugzeugunglück steigen manche Passagiere mit einem mulmigen Gefühl in ein Flugzeug desselben Typs. Angst alleine ist aber kein Argument, wenn es um eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder den Rücktritt von einer gebuchten Reise geht, sagt Reiserechtler Paul Degott. Gibt es aber Hinweise darauf, dass das Unglück mit der Technik des konkreten Flugzeugtyps im Zusammenhang steht, könnten Passagiere einen Rechtsstreit wagen. „In diesem Fall ist das Argument stärker als nur ein dumpfes Angstgefühl“, so Degott. Ein Anspruch ergibt sich daraus aber nicht automatisch.

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